Räder und Reifen - Eine Runde Sache

Felgen - meist eine der ersten und wohl mit das häufigste verbaute Tuningbauteil, wobei die Bezeichnung "(Alu-)Felge" an sich nicht ganz richtig ist. Die Felge selbst ist nur ein Teil des Rades, quasi der äußere umlaufende Metallring mit dem der Reifen kontakt hat. Das was im Alltag als Felge bezeichnet wird ist eigentlich ein Rad, weshalb man auch von einer Rad-Reifen Kombination spricht. Der Einfachheit wegen bleiben wir hier aber bei der Bezeichnung Felge.

Bei der Suche bzw. Auswahl der richtigen Felge gibt es neben der Optik viele technische Größen die beachtet werden müssen. Dabei handelt es sich um den Felgendurchmesser, die Maulweite (Felgenbreite), die zul. Radlast, die Einpresstiefe, Lochkreis, und Mittenzentrierung. 3 dieser Werte gibt euch euer Auto fest vor und können nicht ohne weiteres verändert werden das sind: Lochkreis, Mittenzentrierung und die benötigte Radlast. (Es gibt auch Lochkreisadapter, mehr dazu beim Thema Distanzscheiben). 

Bei den anderen Größen, also Durchmesser, Breite und Einpresstiefe habt ihr die Möglichkeit zu variieren und nach einem vor euch passende Rad zu suchen. Hier gibt es allerdings auch einiges zu beachten damit ihr die gewünschte Felge auch eingetragen bekommt. Um eine Felgen eintragen zu könne muss diese ein Gültiges Gutachten besitzen, im besten Fall eine ABE oder ein TG. Es gibt aber auch die Möglichkeit das man eine Felge anhand eines technischen Prüfberichtes eintragen kann, Voraussetzung die Prüfungen wurden von einer zertifizierten und anerkannten technischen Dienst durchgeführt, es wurden alle in Deutschland nötigen Prüfungen durchgeführt und der Hersteller unterhält ein QM System nach ISO 9001. Was nicht geht sind reine Materialgutachten oder sonstige "Prüfzeugnisse" die von irgendjemand durchgeführt worden sind. Die  eingegossen (oder eingeschlagen) Traglast reicht ebenfalls nicht als Grundlage für eine Eintragung.  Auch Felgen die eine Schweizer Zulassung besitzen könne in Deutschland nicht eingetragen werden, das diese Felgen nicht alle in Deutschland/EU geforderten Prüfungen erfüllt. 

Soll eine OEM-Felge auf ein anderes FZG eingetragen werden wird kein separates TG oder ABE benötigt. Als Grundlage kann hier entweder eine Traglastbescheinigung des OEM-Herstellers verwendet werden oder es wird die Achslast des FZGs herangezogen für welche die Felgen Werksseitig montiert waren. Alle anderen Nachweiße sind über die ABE des FZGs  abgedeckt. Wichtig ist das die entsprechende originale Teilenummer und Herstellerzeichen in der Felgen vorhanden sind. 

Der zweite wichtige Part bei Thema Rad-Reifen-Kombination ist das Thema Reifen und Reifengröße. Grundsätzlich dürfen auf eine Felge nur die Reifengröße montiert werden welche von der E.T.R.T.O. für die entsprechende Felgenbreite freigegeben sind. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit das ein Reifenhersteller ein noch schmalere oder noch breitere Felge freigibt, hierfür ist dann eine entsprechende Herstellerfreigabe notwendig. Es ist allerdings so, dass auf eine Felge kein schmalerer Reifen montiert und eingetragen werden kann und darf, als der schmalste Reifen der im Gutachten bzw. Serienmäßig freigegeben ist ( Wichtig: Es geht dabei nur um die Reifenbreite, nicht um die Reifenhöhe!). Grund hierfür ist der sogenannte Impact-Test: im Rahmen ihres Genehmigungsverfahrens  muss eine Felge einen sogenannten Impacttest bestehen. Hierbei wird die Felge schräg in der Prüfvorrichtung eingespannt und ein Gewicht fällt auf die Felge bzw. das Felgenhorn. Die Reifengröße mit welcher diese Prüfung durchgeführt wird stellt dann die schmalste zulässige Reifengröße da, für jede noch schmalere ist ein separater Impacttest notwendig (Eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers bringt hier nichts, da dies nichts über die Stabilität der Felge aussagt).

Der zweite wichtige Punkt beim Thema Reifengröße ist der Abrollumfang. Bei der Änderung der Reifengröße darf dieser maximal 4% kleiner als die kleinste Seriengröße und 1% größer als die größte Seriengröße sein. Soll eine Reifengröße außerhalb dieses Bereiches eingetragen werden muss eine Tachoprüfung und ggf. Anpassung durchgeführt werden um sicherzustellen das die angezeigte Geschwindigkeit innerhalb der zul. Toleranzen liegt. Liegt die neue Reifengröße außerhalb eines Bereiches von +- 8% zur entsprechende Seriengröße ist sogar ein Nachweis über das Abgasverhalten notwendig. 

Bei der Änderung der Bereifung, vorallem in Kombination mit Tieferlegung und/oder Spurverbreiterung ist es wichtig das eine ausreichende Freigängigkeit zwischen Rad und FZG besteht. Hier gilt gem. VdTÜV 751 die Regel 2-4-6, Das Rad muss mindestens 2 mm Abstand zur Bremse, 4 mm zur Radaufhängung und zu den restlichen Bauteilen (Karosserie) 6mm Abstand besitzen. Dieser Abstand darf weder beim ein und ausfedern, noch beim einlenken unterschritten werden. 

to be continued...